Es gibt keine generelle Preisregelung für Psychotherapie. Die Preise werden von der jeweiligen Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten festgelegt. Die Kosten für Psychotherapie werden üblicherweise nach Stunden berechnet (1 Stunde = 50 Minuten).
Das Präsidium des ÖBVP hat für psychotherapeutische Behandlungen
folgende Honorarordnung beschlossen.
Die Mindest- und Höchsttarife ergeben sich aus der Berechnung von
unterschiedlich hohen Praxis- und Nebenkosten.
Folgende Richtsätze können als Anhaltspunkt genommen werden (Stand 2006):
| Richtsätze für Psychotherapie (Gültigkeit: ab 1. Jänner 2006) | |||
|---|---|---|---|
| Setting | Dauer | Kosten von | bis |
| Einzeltherapie | 50 Min. | 66,00 € | 132,00 € |
| Paartherapie Familientherapie |
50 Min. | 66,00 € | 132,00 € |
| Paartherapie Familientherapie |
90 Min. | 132,00 € | 214,00 € |
| Gruppentherapie | 90 Min. | 25,00 € | 44,00 € |
| Psychotherapie ist seit 1.1.1997 umsatzsteuer-befreit | |||
Der Preis für Paartherapie ist als Gesamthonorar zu verstehen. Familientherapie ist bis zu fünf TeilnehmerInnen analog der Einzeltherapie (Gesamthonorar EURO 66,0 bis EURO 132,00), ab sechs TeilnehmerInnen wie Gruppentherapie (EURO 25,00 bis EURO 44,00 pro Person) zu verrechnen. Aus sozialen Gründen kann im Einzelfall auf ein geringeres Honorar abgewichen werden.
Eine volle Übernahme der Kosten und damit eine kostenlose Psychotherapie gibt es in eigenen bzw. vertraglich verbundenen Einrichtungen der Kassen — zum Beispiel in einigen Ambulatorien der Gebietskrankenkasse, zum Beispiel im Ambulatorium für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie und Psychotherapie der Heilpädagogischen Station Hinterbrühl — sowie weiters in Institutionen, die von der öffentlichen Hand subventioniert werden. Hier ist möglich, dass ein — in der Regel geringer — Selbstbehalt verlangt wird. Das Psychotherapieangebot in Institutionen ist allerdings nicht so umfangreich wie das in freier Praxis.
Wenn Sie die Psychotherapie bei niedergelassenen PsychotherapeutInnen durchführen, die nicht in ein Finanzierungsmodell eingebunden sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des an die Psychotherapeutin bzw. den Psychotherapeuten bezahlten Honorars zurück.