Erstkontakt

Am Beginn der Suche nach einer Psychotherapeutin steht zumeist der telefonische Erstkontakt. Scheuen Sie sich nicht, eine Nachricht zu hinterlassen. Sie werden zurückgerufen. Im ersten Telefongespräch sollten Sie vor allem klären, ob ein Therapieplatz frei ist.

Erstgepräch

Der nächste Schritt ist das Erstgespräch, in dem Sie die Psychotherapeutin kennen lernen können. Dabei besteht die Gelegenheit, Einblick in die Arbeitsweise der Psychotherapeutin zu bekommen und festzustellen, ob Sie mit dieser Person arbeiten möchten.

Stellen Sie sich 3 Fragen:

  • Fühlen Sie sich von ihr verstanden?
  • Glauben Sie, dass sie Ihnen wirklich helfen kann?
  • Haben Sie das Vertrauen ihr wirklich alles zu sagen, was sie bewegt?

Besprochen werden Ihr Anliegen, das mögliche Therapieziel und alle Fragen, die Sie und die Psychotherapeutin haben. Sehr wichtig ist die Klärung der Rahmenbedingungen der Psychotherapie, ob es sich um eine Einzel-, Gruppen-, Paar- oder Familientherapie handelt, wie oft die Sitzungen stattfinden sollen, Höhe und Zahlungsmodus des Honorars und Absageregelung, d.h. dass Sie die Stunde, die sie zu kurzfristig (kürzer als 48 Stunden vor dem Termin) oder gar nicht absagen, zahlen müssen. Auch Zuspätkommen verkürzt ihre Therapiezeit.

Honorar

Es gibt keine generelle Preisregelung für Psychotherapie. Die Preise werden von der jeweiligen Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten festgelegt. Die Kosten für Psychotherapie werden üblicherweise nach Stunden berechnet (1 Stunde = 50 Minuten).

Der Preis für Paartherapie ist als Gesamthonorar zu verstehen (für beide Personen). Familientherapie ist ab sechs TeilnehmerInnen wie Gruppentherapie zu verrechnen. In Ausnahmefällen ist ein Sozialtarif möglich. Ich verrechne folgende Honorarsätze:

Honorar für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

50 Minuten Einzeltherapie
110€
75 Minuten Einzeltherapie
160€
2x50 Minuten v.a. für Paar- und Familientherapie, sowie Supervision
220€ pro Paar bzw. Familie, pro Team
2x50 Minuten Gruppentherapie (ab 6 Personen)
70€ pro Person

Ich bitte Sie, am Ende jeder Therapiestunde in bar zu bezahlen!

Krankenkassenrefundierung

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (klinische Diagnose nach ICD 10) haben PatientInnen die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss zu beantragen bzw. eine Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.

Die Krankenkassen erstatten in diesen Fällen einen Teil der Kosten der Psychotherapie-Sitzungen direkt auf Ihr Konto. Erforderlich ist eine Bestätigung des Hausarztes, dass eine psychotherapeutische Behandlung indiziert ist und meine Diagnose einer krankheitswertigen Störung.

Zuschüsse pro Psychotherapie-Einzelsitzung (à 50 Min.):

ÖGK
33,70€
BVAEB
46,60€
SVS
45€