Was ist Psychotherapie?

Das Ziel

Das Ziel einer Psychotherapie ist es, seelisches Leid zu heilen oder zu lindern, in Lebenskrisen zu helfen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern.

Gleichberechtigt

Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Sie besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie z. B. der medizinischen oder der klinisch-psychologischen Behandlung. Die Ausübung der Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich geregelt (Psychotherapiegesetz, BGBI. Nr. 361/1990).

Beziehungssache

Psychotherapie findet in der Beziehung zwischen der Psychotherapeutin und der Klientin statt. Der Begriff „Psychotherapie“ stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet ursprünglich, den ganzen Menschen, seine Seele, sein Gemüt, seinen Verstand, seine Lebenskraft zu unterstützen, zu heilen, zu pflegen und auszubilden.

Keine fertigen Lösungen

Es gibt kein festgelegtes Schema für den Ablauf einer Psychotherapie, wie sie verläuft, hängt von der jeweiligen Persönlichkeit und vom Miteinander der Psychotherapeutin und der Klientin ab. Psychotherapeutinnen geben die Lösung eines Problems nicht vor. Sie begleiten Sie mit ihrem Wissen über seelische Störungen bei Ihrer Entwicklung und bei Ihrer Suche nach der für Sie passenden Problemlösung und Veränderung.

Keine fixen Ziele

Über das Verstanden werden in einer vertrauensvollen Beziehung, vor allem in den Bereichen, die Sie selbst an sich ablehnen, können Sie sich selbst verstehen und helfen lernen. Das konkrete Ziel einer Psychotherapie ist daher auch nicht vorgegeben, sondern wird zu Beginn der Behandlung zwischen Ihnen und der Psychotherapeutin besprochen. Im Laufe der Psychotherapie kann sich dieses Ziel wieder verändern.

Methoden

Es gibt verschiedene psychotherapeutische Methoden und damit nicht nur eine Art von Psychotherapie. (vgl. meine Methoden) Im Zentrum stehen aber das Gespräch und der Austausch zwischen Psychotherapeutin und Klientin. Je nach psychotherapeutischer Methode kann dieser Austausch durch Übungen unterstützt und gefördert werden.

Absolute Verschwiegenheit

Psychotherapie erfordert einen besonders verantwortungsvollen Umgang mit den behandelten Menschen. Es gibt daher besondere Berufspflichten für Psychotherapeutinnen und besondere Rechte für Patientinnen. Informationen finden Sie im Psychotherapiegesetz §§14 - §§16 sowie im Berufskodex für Psychotherapeutinnen. So sind Psychotherapeutinnen zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen alle Informationen, die ihnen im Zuge der Psychotherapie anvertraut werden, während und nach Abschluss der Psychotherapie strikt geheim halten.

Fragen

Wenn Sie Fragen zu den Rahmenbedingungen der Psychotherapie haben oder den Eindruck haben, dass sich Ihre Psychotherapeutin Ihnen gegenüber unkorrekt oder nicht so verhält, wie Sie es sich erwartet haben, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Ethik-, Beschwerde- und Schlichtungskommissionen des Österreichischen Bundesverbandes und der Landesverbände für Psychotherapie in allen Bundesländern.

Als ersten Schritt sollten Sie jedoch mit Ihrer Psychotherapeutin über Ihr Unbehagen, Ihre Kränkung oder Ihre Unzufriedenheit sprechen. Nicht alles, was Sie stört, ist auf ein Fehlverhalten zurückzuführen. Die Klärung dieser Probleme kann ein sehr wichtiger Bestandteil der Psychotherapie sein.