Rechte und Pflichten in der Psychotherapie
Hilfestellungen im seelischen Bereich setzen ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und der Person, die diese Hilfe anbietet, voraus. Die Ausübung von Psychotherapie fordert einen verantwortungsvollen Umgang mit den KlientInnen, mit der psychotherapeutischen Aufgabe und auch mit sich selbst. Es gibt daher besondere Berufspflichten für Psychotherapeutinnen und besondere Rechte für Patientinnen. Diese sind im Psychotherapiegesetz festgelegt und in einem Berufskodex konkretisiert worden. Die wichtigsten Rechte der KlientInnen und die besonderen Berufspflichten von Psychotherapeutlnnen:
Patientinnen haben das Recht auf die freie Wahl eines Psychotherapeuten.
- Die psychotherapeutische Behandlung ist freiwillig.
- PsychotherapeutInnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen alle Informationen, die ihnen im Zuge der Psychotherapie anvertraut werden, während und nach Abschluss der Psychotherapie strikt geheim halten.
- Patientinnen haben das Recht, alle Auskünfte über die Art und den Umfang der Behandlung sowie über die Rahmenbedingungen zu erhalten (z. B. über die Häufigkeit der Sitzungen, die Honorierung, die Regelung für die Absage von Sitzungen bei Urlaub oder Verhinderung usw.).
- PsychotherapeutInnen sind dazu verpflichtet, Verhaltensstörungen und Leidenszustände sorgfältig abzuklären und Aufzeichnungen zu führen (z.B. zu Beginn und Beendigung der Behandlung, Zeitpunkt und Dauer der einzelnen Sitzungen, allfällige ärztliche oder klinisch-psychologische Befunde, allfällige Konsultationen von Berufskollegen usw.).
- PsychotherapeutInnen sind verpflichtet, sich nachweislich auf die erlernten Arbeitsmethoden zu beschränken und sich regelmäßig fortzubilden.
- Wenn Psychotherapeutinnen von der Behandlung zurücktreten wollen, müssen Patientinnen davon so zeitgerecht informiert werden, dass diese die Psychotherapie möglichst ohne Unterbrechung bei einer anderen Psychotherapeutin bzw. einem anderen Psychotherapeuten fortsetzen können.
Weitere Informationen finden Sie im Psychotherapiegesetz §§14 - §§16 sowie im Berufskodex für PsychotherapeutInnen.